Wer haftet bei Paketverlust nach Ablage vor der Haustür?




Abstellgenehmigung



1. Ohne Abstellgenehmigung (B2C-Geschäft):

Im Onlinehandel zwischen Unternehmen und Privatpersonen (B2C) trägt der Händler das Transportrisiko bis zur persönlichen Übergabe an den Kunden. Wird ein Paket ohne vorherige Zustimmung des Kunden einfach abgestellt und geht verloren, haftet der Händler und muss Ersatz leisten oder den Kaufpreis erstatten.
Der Händler wiederum kann sich zur Regulierung des Schadens an den Paketdienst wenden.

2. Mit Abstellgenehmigung:

Hat der Kunde dem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilt (z. B. Ablage in der Garage oder vor der Tür), haftet der Händler nicht für einen Verlust nach erfolgter Ablage. In diesem Fall trägt der Kunde das Risiko, da er dem Ablageort ausdrücklich zugestimmt hat.
Hier kann eine Abstellgenehmigung vereinbart werden:

DHL – Ablageort
DPD – Abstellgenehmigung
GLS – Abstellgenehmigung

3. Ohne Abstellgenehmigung (B2B-Geschäft):

Im Geschäftskundenbereich (B2B) gilt eine andere Regelung: Hier geht das Transportrisiko bereits mit der Übergabe an den Versanddienstleister auf den Käufer über. Verliert der Paketdienst die Sendung, haftet der Händler in der Regel nicht. Es gilt allerdings immer die AGBs des Händlers zu beachten. Denn hier können besondere Regelungen getroffen werden.

Paketversand im E-Commerce




Fazit:

Ob ein Händler bei Verlust eines abgelegten Pakets haftet, hängt maßgeblich davon ab, ob eine Abstellgenehmigung vorlag und ob es sich um einen B2C- oder B2B-Vertrag handelt. Verbraucher sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Erteilung einer Abstellgenehmigung verbunden sind. Händler wiederum sollten klare Vereinbarungen treffen und ihre Kunden entsprechend informieren.

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/paket-abgelegt-wer-haftet-verlust